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CLEEN Energy AG: Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 erfolgt am 7. September 2022

Corporate News | veröffentlicht am 12.07.2022
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 und Abhaltung der 6. ordentlichen Hauptversammlung im September 2022
  • OePR schließt Prüfung ab

Die OePR führte in den letzten Monaten eine Prüfung gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (Prüfung ohne besonderen Anlass) durch und prüfte den Jahresabschluss 2020 sowie die Halbjahresfinanzberichte 2020 und 2021 der CLEEN Energy AG. Das Ergebnis der Prüfungshandlungen liegt der Gesellschaft nun vor. Die OePR stellt eine teilweise fehlerhafte Rechnungslegung fest. Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat nach Rücksprache mit dem Aufsichtsrat heute beschlossen, die Beanstandungen der OePR zu akzeptieren.  Details über die Feststellungen der OePR werden nach dem formalen Abschluss des Prüfverfahrens sowie der diesbezüglichen Aufforderung der FMA veröffentlicht. Die Beanstandungen der OePR machen keine materiellen Anpassungen der geprüften Abschlüsse notwendig. Die Anmerkungen der OePR werden im Anhang zum Jahresabschluss 2021 verarbeitet und offengelegt und die dadurch notwendigen Anpassungen erläutert.

Die CLEEN Energy AG verschiebt die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 auf den 7. September 2022. Die 6. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG wird am 29. September 2022 stattfinden und wird entsprechend den gesetzlichen Fristen rechtzeitig einberufen werden.

Die Termine für die 6. ordentliche Hauptversammlung und für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2021 sind auch im Finanzkalender der CLEEN Energy AG (https://cleen-energy.com/investoren/finanzkalender/) ersichtlich.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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