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CLEEN Energy AG verständigt sich mit wesentlichen Gläubigern und Kernaktionären auf umfassende Sanierungsschritte

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 28.10.2023

Der unmittelbare Liquiditätsbedarf der Gesellschaft bis Ende 2024 beläuft sich auf rund EUR 4,2
Millionen, sodass ein Sanierungsbedarf gegeben ist.
Die CLEEN Energy AG gibt bekannt, dass sie sich mit ihren wesentlichen Gläubigern, die zum Teil auch Kernaktionäre der Gesellschaft sind, auf die Einleitung von umfassenden Restrukturierungsschritten
geeinigt hat. Ein entsprechendes Termsheet wurde unterfertigt.
Verbindlichkeiten
Kapital
Die Parteien des Termsheets verzichten teilweise auf Geldforderungen und gewähren Stundungen von fälligen und zukünftigen Forderungen. Diese liquiditätswirksamen Maßnahmen sollen dazu führen, dass die bis Ende 2024 benötigte Liquidität um rund EUR 1,2 Millionen auf rund EUR 3,0 Millionen reduziert
werden kann.
Neben den im Termsheet vereinbarten Restrukturierungsmaßnahmen ist auch die Zuführung von frischem Kapital zur Sanierung der Gesellschaft und Fortführung des operativen Geschäftes der Gesellschaft erforderlich. Im Rahmen einer Kapitalmaßnahme soll der Gesellschaft frisches
Eigenkapital in Höhe von zumindest EUR 3 Millionen zufließen.
Dazu soll im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Sach- und Bareinlage unter gleichzeitiger Kapitalherabsetzung (Kapitalschnitt) beschlossen werden. Dabei soll das Grundkapital voraussichtlich um rund 40% herabgesetzt und anschließend durch Ausgabe von 3 Millionen neuen Aktien à EUR 1 je neuer Aktien auf rund EUR 6 Millionen erhöht werden („Kapitalerhöhung 2023“). Es ist beabsichtigt, in der außerordentlichen Hauptversammlung das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen und den vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionären anschließend die Möglichkeit zu geben, nach Billigung eines Kapitalmarktprospektes im Rahmen einer weiteren Kapitalerhöhung zum Bezugs- und Angebotspreis von EUR 1 neue Aktie zu zeichnen, um den Verwässerungseffekt auszugleichen („Kapitalerhöhung 2024“). Die weiteren Details über die Ausgestaltung der Kapitalmaßnahmen werden rechtzeitig mit der
Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt gegeben.
Mehrere Investorenen haben sich bereit erklärt, den für die Kapitalerhöhung 2023 erforderlichen Betrag in Höhe von EUR 3 Millionen aufzubringen, wenn dies zu keiner Angebotspflicht an die Aktionäre der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Übernahmegesetzes führt und keine aus Sicht der Investoren unzumutbaren Bedingungen und/oder Auflagen verhängt werden. Sofern diese Bedingungen eintreten, soll die Kapitalerhöhung 2023, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung in der
Hauptversammlung, noch vor Jahresende umgesetzt werden.
Keine Begebung von Wandelschuldverschreibungen
Am 27. September 2023 hat der Vorstand bekannt gegeben, dass die Begebung einer Wandelschuldverschreibung beabsichtigt ist. Von der Begebung der Wandelschuldverschreibung wird
derzeit abgesehen.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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