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CLEEN Energy AG: Start der Barkapitalerhöhung

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 19.01.2024

· Bezugspreis: EUR 1,00 je Aktie
· Bezugsfrist: 29. Jänner bis 14. Februar 2024
· Bezugsrechtshandel: 5. bis 7. Februar 2024

Zur Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 5. Dezember 2023 zu Tagesordnungspunkt 4 beschlossenen ordentlichen Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 1.668.988 durch Ausgabe von bis zu 1.668.988 Stück neuen auf Inhaber lautende Stückaktien legte der Vorstand am heutigen 19. Jänner 2024 die Bezugsfrist mit 29. Jänner 2024 bis 14. Februar 2024 (jeweils einschließlich) sowie den Valutatag mit voraussichtlich 27. Februar 2024 fest.

Vorbehaltlich der Veröffentlichung des von der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zu billigenden Prospekts werden die Neuen Aktien den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts gemäß §153 Abs 6 AktG durch die Wiener Privatbank SE als Bezugsstelle während dieser Bezugsfrist angeboten. Werden nicht sämtliche Bezugsrechte ausgeübt, behält sich die Gesellschaft vor, die Wiener Privatbank SE als Bezugsstelle zu beauftragen, die freien Aktien im Wege einer Privatplatzierung zu verwerten.

Die bestehenden Aktien der CLEEN Energy AG werden ab dem 25. Jänner 2024 „ex Bezugsrecht“ gehandelt.

Wie von der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen, beträgt der Bezugspreis je neuer Aktie EUR 1,00 und das Bezugsverhältnis 5 zu 8 (fünf Bezugsrechte berechtigen zum Bezug von acht neuen Aktien). Je bestehender (am 24. Jänner 2024, 23:59 Uhr MEZ, gehaltener) Aktie der CLEEN Energy AG (ISIN AT0000A38M45) wird ein Bezugsrecht gewährt, soweit die Bezugsrechte nicht mit Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Dezember 2023 ausgeschlossen wurden (teilweiser Bezugsrechtsausschluss). Die Bezugsrechte haben die ISIN AT0000A39GQ6. Ein Bezugsrechtshandel (Auktionshandel) wird an der Wiener Börse von 5. bis 7. Februar 2024 (jeweils einschließlich) möglich sein. Die Bezugsaufforderung wird voraussichtlich am 24. Jänner 2024 über die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) veröffentlicht werden.

Die Gesellschaft wird die Zulassung der Neuen Aktien zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse beantragen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 im Segment „standard market continuous“ des Amtlichen Handels der Wiener Börse gehandelt werden.

Die Billigung des gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 erstellten Prospekts für das öffentliche Bezugsangebot der neuen Aktien der CLEEN Energy AG erfolgt durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde voraussichtlich am oder um den 22. Jänner 2024. Der Prospekt steht ab der Billigung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde auf der Internetseite der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) unter der Rubrik „Unternehmen“ – „Investoren“ – „Kapitalmaßnahmen“ in elektronischer Form und am Sitz der Gesellschaft (Höllriglstraße 8a, 3350 Haag) während üblicher Geschäftszeiten kostenlos zur Verfügung. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich Aktien der CLEEN Energy AG sollte nur auf Grundlage des Prospekts erfolgen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Mitteilung dient Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der CLEEN Energy AG dar. Ein öffentliches Angebot von Aktien der CLEEN Energy AG darf in Österreich nur nach Veröffentlichung eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung erstellten Prospekts erfolgen.

Ein öffentliches Angebot von Aktien der CLEEN Energy AG wird ausschließlich in Österreich und auf Grundlage eines gemäß den Bestimmungen der Prospektverordnung erstellten und von der Finanzmarktaufsicht gebilligten sowie nach Billigung durch die Finanzmarktaufsicht auf der Webseite der CLEEN Energy AG (https://cleen-energy.com in der Rubrik „Unternehmen“ – „Investoren“ – „Kapitalmaßnahmen“) veröffentlichten Prospektes stattfinden. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich Aktien der CLEEN Energy AG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen, wobei dessen Billigung dessen Billigung nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere verstanden werden soll. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren der CLEEN Energy AG in den USA, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder anderen Ländern ausgenommen der Republik Österreich stattfinden.

Diese Mitteilung ist nicht zur Verbreitung, Übermittlung oder Veröffentlichung, direkt oder indirekt, in Gänze oder in Teilen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder anderen Ländern, in denen die Verbreitung dieser Mitteilung rechtswidrig ist, bestimmt.

RECHTLICHER HINWEIS

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