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CLEEN Energy AG: HV-Beschlussfassung zu den angekündigten Sanierungsschritten

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 06.12.2023

Die heutige außerordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG hat den Grundstein für die Sanierung der Gesellschaft gelegt.

Wie von der Gesellschaft per ad-hoc Mitteilung vom 28. Oktober 2023 bekanntgegeben, weist die Gesellschaft einen erheblichen Sanierungsbedarf auf, der mit Hilfe von umfassenden Restrukturierungsmaßnahmen beseitigt werden soll. Diese angekündigten Restrukturierungsmaßnahmen wurden heute von der Hauptversammlung mit den erforderlichen Mehrheiten beschlossen.

Die außerordentliche Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, eine vereinfachte Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung der bestehenden Aktien im Verhältnis von 5:3 durchzuführen. Die Herabsetzung dient dem Zweck der Deckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes. Nach Durchführung der Maßnahme weist die Gesellschaft ein reduziertes Grundkapital von EUR 2.928.402 auf (bisher: EUR 4.880.671).

Zum dritten Punkt der Tagesordnung wurde der Beschluss gefasst, der Gesellschaft im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss einerseits Sacheinlagen (Einlage von bestehenden Forderungen gegenüber der Gesellschaft) im Gegenwert von EUR 2.000.000 sowie frische Barmittel in Höhe von EUR 1.000.000 zuzuführen (erste Kapitalerhöhung). Insgesamt wird der Gesellschaft auf diesem Wege somit Eigenkapital in Höhe von EUR 3.000.000 zugeführt. Der Kreis der zur Kapitalerhöhung zugelassenen Zeichner besteht aus zehn Investoren, welche die neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie beziehen. Nach Durchführung dieser Maßnahme wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.928.402 betragen.

Um die Verwässerung der bestehenden Streubesitzaktionäre der Gesellschaft durch diese Maßnahmen auszugleichen, wurde zum vierten Punkt der Tagesordnung eine weitere ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlage beschlossen (zweite Kapitalerhöhung). Das Bezugsrecht der zehn Investoren, die im Wege der ersten Kapitalerhöhung zur Zeichnung zugelassen wurden, wird für diese Maßnahme ausgeschlossen. Die auszugebenden Aktien werden den Streubesitzaktionären ebenso um einen Ausgabebetrag von EUR 1,00 angeboten werden. Im Rahmen dieser Kapitalerhöhung werden – unter Voraussetzung der dafür notwendigen FMA-Prospektbilligung und nach Veröffentlichung des gebilligten Kapitalmarktprospektes – vonseiten der Gesellschaft bis zu 1.668.988 Stück neue Aktien zum Bezug angeboten werden. Das Bezugsverhältnis soll 5 zu 8 betragen; dies bedeutet, dass für 5 bestehende Aktien 8 neue Aktien bezogen werden können.

Die Durchführung der ersten Kapitalerhöhung soll voraussichtlich noch im Dezember 2023 erfolgen, die zweite Kapitalerhöhung ist für das erste Quartal 2024 geplant, wobei die detaillierte Festlegung der Durchführung dem Vorstand (mit Zustimmung des Aufsichtsrates) obliegt. In einer unverbindlichen Stellungnahme wurde von der Übernahmekommission bereits mitgeteilt, dass die bestehenden Kapitalmaßnahmen zu keiner Angebotspflicht im Sinne des Übernahmegesetzes führen.

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