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Ad-hoc Mitteilung vom 12.4.2017

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 12.04.2017
  • Erweiterung der Geschäftstätigkeiten der CLEEN Energy AG
  • Vermittlung von Strom- und Erdgaslieferverträgen als neuer Geschäftsbereich

Die Aktien der CLEEN Energy wurden durch Bescheid der Wiener Börse vom 10. April 2017 zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse zugelassen. Die Handelsaufnahme wird am 20. April 2017 erfolgen.
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat am 12. April 2017 den Beschluss gefasst, als neuen Geschäftsbereich die Vermittlung von Strom- bzw. Erdgaskunden an Energieunternehmen aufzunehmen. Im Rahmen dieses neuen Geschäftsbereiches wird die Gesellschaft für vermittelte Vertragsabschlüsse eine Provision erhalten, die sich anhand des Strom- und Gasverbrauchs der Kunden bemisst. Es sollen sowohl Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern vermittelt werden.

Der Kapitalmarktprospekt vom 27. März 2017 wird durch einen entsprechenden Nachtrag gemäß § 6 Abs. 1 Kapitalmarktgesetz geändert und ergänzt werden. Dieser Nachtrag wird am heutigen Tag gemäß den Bestimmungen des § 10 Abs 3 Z 2 und Z 3 KMG durch unentgeltliche Bereithaltung in gedruckter Form an der Geschäftsadresse der Emittentin in Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen im Burgenland, Österreich, und in elektronischer Form auf der Internetseite der Emittentin (http://cleen-energy.com) in der Rubrik „Investoren“ – Unterrubrik „Aktie“ veröffentlicht werden.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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