- Veröffentlichung gemäß § 3 Veröffentlichungsverordnung 2018
- Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Februar 2021 über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG vom 5. Februar 2021 hat gemäß § 65 Abs. 1b AktG folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 3 der Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht wird:
Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot
Der Vorstand wird ermächtigt, für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der heutigen Beschlussfassung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechtes) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.