Strafe wegen verspäteter Veröffentlichung von Finanzberichten

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 27.02.2023

Die CLEEN Energy AG hat heute der Finanzmarktaufsicht mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, im von der FMA eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wegen verspäteter Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2020 und 2021, die beschleunigte Verfahrensbeendigung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft rechnet mit einer Strafe (inklusive Kosten) von rund EUR 265.000.

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RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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