- Kapitalerhöhung in Höhe von rund EUR 5 Mio. zu EUR 12 je Aktie erfolgreich abgeschlossen
- weitere Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte in Höhe von bis zu rund EUR 2 Mio
Wie am 3. November 2022 bekannt gegeben, hat der Vorstand der CLEEN Energy AG beschlossen, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung um bis zu EUR 5 Mio zu erhöhen. Die Privatplatzierung wurde überzeichnet. Daher wird der Vorstand 416.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) („Junge Aktien“) zum Ausgabebetrag von EUR 12 je Aktie ausgeben.
Um auch anderen Investoren aufgrund der starken Nachfrage die Möglichkeit zu geben, in Aktien der CLEEN Energy AG zu investieren, hat der Vorstand heute im Rahmen des Closings der EUR 5 Mio. Kapitalerhöhung beschlossen, unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals einen Emissionserlös von insgesamt bis zu weiteren EUR 2 Millionen zur Finanzierung internationaler Contracting-Projekte einzusammeln.
Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat heute den Beschluss gefasst, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen.
Der Vorstand beabsichtigt, das Grundkapital um bis zu weitere Nominale EUR 166.666 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 166.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) („Junge Aktien“) zu erhöhen.
Der Angebotspreis je Junger Aktie soll EUR 12,– betragen; das Gesamtemissionsvolumen der Kapitalerhöhung beträgt damit bis zu rund EUR 2 Millionen.
Die Transaktion unterliegt nicht der Prospektpflicht, da die Zeichnung der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit b) der Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung) nicht mehr als 149 Personen pro Mitgliedstaat angeboten werden wird.
Im Rahmen der prospektfreien Privatplatzierung der Kapitalerhöhung werden die gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre gemäß § 153 Abs 4 iVm § 171 AktG somit ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung unter Ausnützung des bestehenden genehmigten Kapitals sowie der Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrates. Hinsichtlich der näheren Details des Bezugsrechtsausschlusses wird auf den eigens im Amtsblatt der Wiener Zeitung noch zu veröffentlichenden Bezugsrechtsausschlussbericht verwiesen.