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CLEEN Energy AG: Widerruf Aktienzulassung Cleen Energy AG

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 24.04.2025

Die Zulassung der Aktien der CLEEN Energy AG zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse als Wertpapierbörse wird per Bescheid der Wiener Börse vom 24. April 2025 mit Wirkung zum Ablauf des Freitags, 25. April 2025, widerrufen.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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