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CLEEN Energy AG: Antrag auf Sanierungsverfahren in Vorbereitung

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 12.12.2024

Die CLEEN Energy AG wird in den nächsten Tagen die Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung beantragen. Die angekündigten Gespräche mit Hauptgläubigern der CLEEN Energy AG und deren Tochterunternehmen sind gescheitert und der Vorstand der CLEEN Energy AG geht nicht mehr davon aus, dass die notwendige Finanzierung sichergestellt werden kann. Durch das aktuelle und geplante Umsatz- und Ergebnisniveau kann eine Bedienung der nach wie vor hohen Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe nicht dargestellt werden. Auch die Gespräche mit potenziellen Investoren haben gezeigt, dass eine Bereinigung der Verbindlichkeitenstruktur Voraussetzung für ein Investment ist.

Der Vorstand der CLEEN Energy AG fasste daher aufgrund der bestehenden Überschuldung und der negativen Fortbestehensprognose den Beschluss die Eröffnung eines gerichtlichen Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung zu beantragen.

Der Vorstand geht aktuell davon aus, im Rahmen des Sanierungsverfahren mit den Gläubigern der Gesellschaft innerhalb von 90 Tagen einen Sanierungsplan vereinbaren zu können.

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