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CLEEN Energy AG: Gericht eröffnet Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 20.12.2024

Die CLEEN Energy AG gibt bekannt, dass der Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung heute wie angekündigt eingereicht wurde. Mit Beschluss vom heutigen 20. Dezember 2024 hat das Landesgericht St. Pölten das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung antragsgemäß eröffnet.

Die CLEEN Energy AG erwartet eine baldige Wiederaufnahme des Handels an der Wiener Börse.

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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