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Ad-hoc Mitteilung vom 3.12.2019

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 03.12.2019

CLEEN Energy: Vorbereitung der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen

  • Vorstand beschließt Bezugsrechtsauschluss

Die 2. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG (die „Gesellschaft“ ) vom 30. Mai 2018 hat den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 30. Mai 2023  Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 1.428.000 Aktien der Gesellschaft einräumen können, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination auszugeben und alle weiteren Bedingungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren der Wandelschuldverschreibungen festzusetzen. Der Vorstand wurde außerdem berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.

Der Vorstand hat nach Maßgabe dieses Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung beschlossen, zur Vorbereitung der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.428.000 das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Der Vorstand beabsichtigt – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates – im Wege einer prospektfreien Privatplatzierung zeitnah mit der Ausgabe von Wandelschuldverschreibung an ausgewählte Investoren zu beginnen. In Einklang mit dem Ermächtigungsbeschluss der 2. ordentlichen Hauptversammlung ist beabsichtigt die Wandelschuldverschreibungen mit einem Wandlungspreis zwischen EUR 3,30 und EUR 3,50 zu begeben.

Die Bedingungen der auszugebenden Wandelschuldverschreibungen sind auf Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen und werden gesondert bekannt gegeben.

Der Vorstand hat einen Bericht im Zusammenhang mit dem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen erstattet. Der Bericht des Vorstands wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.cleen-energy.com) im Bereich „Investoren – Wandelschuldverschreibung 2019“ zugänglich gemacht.

3. Dezember 2019
Der Vorstand

 

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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