Jahresabschluss 2017 und mögliche Kapitalmaßnahme
Die KPMG Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat den Jahresabschluss der CLEEN Energy AG zum 31.12.2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Testat zum Jahresabschluss 2017 weist einen Zusatz zum Bestätigungsvermerk auf, der auf wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung hinweist. Der Jahresabschluss der CLEEN Energy AG zum 31.12.2017 kann auf der Homepage des Unternehmens (www.cleen-energy.com / Investoren / Berichte & Präsentationen) abgerufen werden. Aufgrund des kumulativen Verlusts in Höhe des halben Grundkapitals ist für die am 30. Mai 2018 stattfindende Hauptversammlung ein Bericht des Vorstands gemäß § 83 AktG geplant. Um die angespannten Liquiditätslage der Gesellschaft zu verbessern, hat Erwin Stricker angekündigt, dass er, alleine oder gemeinsam mit einem weiteren Aktionär, den Vorschlag unterbreiten wird, die Gesellschaft mit Eigenkapital in Höhe von EUR 500.000 auszustatten. Die Beantragung eines entsprechenden Tagesordnungspunktes gemäß § 109 AktG wurde angekündigt. Für die Umsetzung ist es erforderlich, dass die bevorstehende ordentliche Hauptversammlung die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für eine prospektfreie ordentliche Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Aktionäre beschließt. Die Tagesordnung für die bevorstehende ordentliche Hauptversammlung am 30. Mai 2018 wird am 2. Mai 2018 veröffentlicht werden.
St. Margarethen im Burgenland, 27. April 2018
Der Vorstand