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Ad-hoc Mitteilung vom 19.04.2018

Ad-hoc Meldung veröffentlicht am 19.04.2018

Angespannte Liquiditätslage

Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation hat der Abschlussprüfers der CLEEN Energy AG im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 gemäß § 273 Abs 2 UGB und gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 mitgeteilt, dass der Bestand des Unternehmens gefährdet ist, falls geplante Umsätze und Projekte nicht wie vorgesehen realisiert werden können.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird trotz der angespannten Liquiditätslage voraussichtlich mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen werden. Dieser wird einen ergänzenden Hinweis hinsichtlich wesentlicher Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung enthalten.

Der Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft sind sich dieser schwierigen Liquiditätslage bewusst, weshalb vorsorglich mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert wurde. Für die CLEEN Energy AG als junges und wachstumsorientiertes Unternehmen sind Schwankungen in der Auftragslage, das Nicht-Erreichen der kritischen Auftragsmenge und Auslastungslage sowie Abweichungen zur Planung maßgebliche Risiken.

Seitens der Gründer und Kernaktionäre Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner besteht das Bekenntnis, kurzfristige und unvorhersehbare Engpässe durch adäquate Maßnahmen (Besicherung des Betriebsmittelkredits, Patronatserklärungen) zu überbrücken, um den Fortbestand sicherzustellen und das Wachstum nicht zu gefährden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass keine dieser Maßnahmen in Anspruch genommen werden muss und dass auf Basis der bestehenden Planung für ausreichende Liquidität gesorgt ist.

St. Margarethen im Burgenland, 19. April 2018
Der Vorstand

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER CLEEN ENERGY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG, ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

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