Beim Energie-Contracting plant, finanziert, errichtet und betreibt der Contractor auf eigene Kosten eine Anlage zur Energieerzeugung oder Energie-Effizienzsteigerung für den Kunden für eine vorab definierte Laufzeit. Der Kunde zahlt nichts für die Errichtung der Anlage, sondern bezahlt nur entsprechende der tatsächlich benötigten Leistung (z.b.: verbrauchte kWh). Nach Ablauf der Vertragslaufzeit geht die Anlage in den Besitz des Kunden über.“
Energie-Contracting
Definition und Erläuterung
Energie-Contracting beschreibt eine Möglichkeit der Finanzierung von Projekten im Rahmen von Bereitstellung, Effizienzsteigerung oder Reduktion von Energie bzw. des Energiebedarfs. Im Unterschied zu herkömmlichen Finanzierungen ist diese jedoch mit keinen (Investitions-)Kosten für den Kunden verbunden bei gleichzeitiger, sofortiger Kostenersparnis.
Dies funktioniert dadurch, dass der Anlagenerrichter oder -betreiber (auch Contractor genannt) die gesamte Anlage finanziert und für dem Kunden für eine vorab definierte Laufzeit zur Verfügung stellt und betreibt. Der Kunde bezahlt dem Contractor während der Laufzeit keine fixen Raten, sondern lediglich die von ihm bezogene Leistung (z.b.: kWh) oder einen Teil der durch die Anlage tatsächlich erzielten Kostenersparnis. Je nach verbauter Lösung ist die Vergütung gegenüber dem Contractor unterschiedlich geregelt. Im Falle einer Photovoltaik Anlage zum Beispiel kann der Kunde den Strom der Anlage über die gesamte Laufzeit weit unter Marktpreis für einen fixierten Preis beziehen und reduziert dadurch seine Energiekosten signifikant. Am Ende der Laufzeit geht die gesamte Anlage in den Besitz des Kunden über und er profitiert zu 100% von der erzielten Ersparnis.
Vertragsparteien:
CONTRACTOR / BETREIBER
Dieser finanziert und betreibt die Anlage für den Contractingnehmer (Kunden). Der Contractor ist auch während der Vertragslaufzeit der offizielle Besitzer der Anlage und verrechnet die bezogene Leistung an den Contractingnehmer.
CONTRACTINGNEHMER / KUNDE
Klassischer weise meist als Kunde bezeichnet. Dies kann ein Unternehmen, Gemeinde oder Privater sein, der Leistung von der errichteten Anlage bezieht.
ERRICHTER
Häufig ist der Contractor nicht gleichzeitig der Errichter der Anlage, jedoch meist eng mit diesem verbunden (Mutter- oder Tochtergesellschaft). Der Hintergrund ist einfach erklärt, der Bau der Anlagen ist sehr Kapital intensiv und wird meist durch Fremdkapital finanziert. Zur Absicherung der „Kunden-Anlagen“ sowie der Kredite werden die errichteten Anlagen in Contractor-Unternehmen ausgelagert.
UPDATE 23.10.2020
Mit der am 23. September 2020 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Novelle des Umweltförderungsgesetzes wurde ein wesentlicher Meilenstein für die Energiewende erreicht.
„… Zudem werden Haftungen für Energie-Contracting-Projekte in der Höhe von maximal 50 Mio. € ermöglicht. Mit einem von den Regierungsfraktionen während der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag wird festgelegt, dass die Haftungen durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) übernommen werden sollen, wobei diese durch eine Schadloshaltung des Bundes abgesichert werden soll. Mit dem einstimmig angenommenen Antrag sollen außerdem europäische Ko-Finanzierungsmitteln aus den EU-Maßnahmen European Green Deal und Green Recovery über die Umweltförderung im Inland abgewickelt werden können.“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2020/PK0931/#XXVII_I_00342)
Ähnliches wurde bereits in Deutschland sehr erfolgreich durchgeführt. Studien haben bewiesen, dass die Absicherung der Contracting Projekte durch Haftungsübernahmen von seiten des Bundes einen wesentlich stärkeren Effekt auf die Umsetzung von Umweltprojekten hat als klassische Zuschüsse.
Vorteile des Energie-Contractings
Keine Investitionskosten
Keine Verantwortung während der Laufzeit
Sofortige Kostenersparnis
Kein Schuldverhältnis in der Bilanz
Weitere Vorteile und den Vergleich mit anderen Finanzierungsformen finden Sie auf unserer Finanzierungsübersicht.
Mögliche Lösungen im Rahmen von Energie-Contracting
für Industrie, Gewerbe, Landwirte und Gemeinden
Die CLEEN Energy bietet im Rahmen des Energie-Contractings folgende Lösungen für Ihre Kunden an. Je nach Lösung unterscheiden sich die Abrechnungsmodalitäten geringfügig. Das Prinzip ist aber immer das selbe: Der Contractingnehmer (Kunde) erhaltet eine effizientere Energielösung ohne Kosten und bezahlt dafür einen geringeren Leistungspreis oder teilt die erzielte Einsparung mit dem Contractor. Das teilen der Einsparung wird oft auch Einsparcontracting genannt. Das Einsparcontracting kommt vor allem bei größeren Anlagen und hohem Eigenverbrauch zur Anwendung.
Photovoltaik
Bei PV Anlagen ist grundsätzlich sowohl Contracting und Einspar-Contracting möglich. Je nach Verbrauch empfehlen wir eine Variante. Zusätzlich sind im Rahmen eines Photovoltaik Contracting Projektes die Integration von Speicher und e-Mobilitätslösungen möglich.
LED Beleuchtung
Bei der Umrüstung einer bestehenden Anlage ist ein Einspar-Contracting möglich. Sollte die bestehende Lösung ergänzt werden, wodurch ein Vorher-Nacher Vergleich nicht möglich ist kommt das Contracting Modell mit Leistungsverrechnung zum Einsatz.
Wärmepumpe
Bei der Wärmepumpe sind ebenfalls Contracting und Einspar-Contracting möglich. Die Verrechnung erfolgt nach erzeugtem Kilowatt Wärme oder nach erzielter Ersparnis zu den alten Heizkosten.
Energie-Contracting-Projekte und Beispiel
KMU Produktionsbetrieb oder Landwirtschaft – Photovoltaik Anlage 200 kWp
CLEEN Energy errichtet beim Kunden eine 200 kWp Anlage ohne Kosten für diesen und bezahlt eine jährliche Dachmiete (fixer Betrag pro verbautem kWp). Im Gegenzug kann (muss aber nicht) der Kunde grünen Strom aus der Anlage zu einem fixierten Preis während der Vertragslaufzeit beziehen. Dieser ist in der Regel günstiger als der aktuelle Marktpreis. Nicht verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist und von CLEEN Energy verkauft. Nach Ende der Vertragslaufzeit erhält der Kunde die gesamte 200 kWp Anlage. Dadurch kann er seine Stromkosten weiter reduzieren und den überschüssigen Strom selbst verkaufen.
Das bedeutet, dass der Kunde ab Errichtung der Anlage sofort seine Stromkosten reduziert und gleichzeitig den CO2 Ausstoß erheblich senkt.
Beim Contracting können ebenfalls ein Energiespeicher, Ladesäulen für eMobilität oder Wärmepumpen mit integriert werden. Je nach Bedürfnis des Kunden verlängert sich durch diese zusätzlichen Leistungen die Vertragslaufzeit, der fixierte Strompreis erhöht sich oder die jährliche Dachmiete entfällt.
Würde der Kunde die Anlage sofort kaufen wäre dies mit Investitionskosten von ca. 200.000€ verbunden. Natürlich würde er aber auch sofort eine wesentlich höhere Einsparung erzielen.