Am Mittwoch dem 01.03.2023 hat der Nationalrat die Novelle für das UVP-Gesetz beschlossen. Vorhaben der Energiewende, also Solarkraftwerke, Windparks und der Ausbau der Stromnetzen sollen nun schneller genehmigt werden. Das neue Gesetz bringt viel Gutes, sorgt jedoch nicht nur für Zuspruch.
Was ist ein UVP-Verfahren?
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren zur Bewertung und Minimierung von Umweltauswirkungen umfangreicher Bauprojekte. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Umweltauswirkungen eines Projekts systematisch erfasst, bewertet und öffentlich gemacht werden, bevor dieses genehmigt werden kann. Ein klassisches Beispiel für ein UVP-pflichtiges Projekt ist ein Wasserkraftwerk.
Mehr zur Umweltverträglichkeitsprüfung
1. Vermeidung von Doppelprüfungen
Was trivial klingt, war bisher gang und gebe: in UVP-Verfahren fanden immer wieder Doppelprüfungen statt. Zum Beispiel wurde das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nochmals geprüft, obwohl dies bereits in der Erstellung des Energieraumplans erfolgte. Das soll durch die Novelle nun verhindert werden.
2. UVP-Verfahren können ohne vorliegender Raumplanung der Bundesländer eröffnet werden
Bisher musste zuerst die Raumplanung vorliegen, bevor ein UVP-Verfahren gestartet werden konnte. Dadurch wurde der Weg zum Ausbau von erneuerbaren Energiekraftwerken in die Länge gezogen. Nun sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen auch ohne Raumplanung oder bereits vorliegende Widmungen durch die jeweilige Gemeinde begonnen werden können. Die Einigung auf einen passenden Standort wird ohnehin im UVP-Verfahren eingeholt, so die Aussage des Klimaschutzministeriums.
3. Blanko Beschwerden können ein UVP-Verfahren nicht mehr aufschieben
Aufgrund von nicht ausreichend substanziierte Beschwerden kann ein UVP-Verfahren künftig nicht in die Länge gezogen werden.
4. Maßnahmen für den Bodenschutz werden verschärft
Bereits vor Beginn der UVP müssen Konzepte für Bodenschutz erstellt werden. Die Versiegelung von großen Flächen soll nicht mehr ohne Prüfung möglich sein. Daher werden klare Regeln eingeführt, ab welchem Bodenverbrauch eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend ist.
5. Finanzieller Ausgleich anstatt Ausgleichsflächen möglich
Zur Verfahrensbeschleunigung soll auch beitragen, dass Projektwerber für Ausgleichsflächen auch einen finanziellen Ausgleich leisten können.
6. Weitere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der UVP-Verfahren
- Verhandlungen können auch Online oder Hybrid stattfinden
- Einwände, welche nach Fristende eingereicht werden, werden nicht mehr ins Verfahren mit einbezogen
- Definition von klaren Vorgaben zur Prüftiefe
- Einführung verbindlicher Verfahrensfristen
- Personalaufstockungen bei Behörden und Gerichten
Kritik an der Novelle des UVP-Gesetzes
Kritiker sehen auch einige Mängel in der UVP-Gesetzesnovelle. Obwohl die Möglichkeit UVP-Verfahren ohne Energieraumplanung zu beginnen grundsätzlich am richtigen Punkt ansetzt wird bemängelt, dass dieser Eingriff in die Länderkompetenzen verfassungsrechtlich fraglich sein könnte. Auch der geplante Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für substanzlose Beschwerden wird kritisiert. Es könnte zu Rechtsunsicherheit führen.
Fazit zum neuen UVP-Gesetz
Die Energiewende muss Fahrt aufnehmen. So denkt laut einer aktuellen Umfrage des Gallup Instituts auch die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher. Trotzdem stößt die UVP-Gesetzesnovelle auf Unmut. Als Unternehmen, welches sich der Umsetzung der Energiewende verschrieben hat, sehen wir die UVP-Novelle jedoch als überwiegend positiv an. Sie enthält zahlreiche Verbesserungen zur Beschleunigung von Energiewende-Projekten. Als Teil einer klimapolitischen Gesamtstrategie, ist sie ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet UVP?
UVP steht für Umweltverträglichkeitsprüfung.
Was ist ein UVP-Verfahren?
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren das durchgeführt wird, um die möglichen Umweltauswirkungen eines Projekts zu bewerten und zu minimieren. Die rechtliche Grundlage bildet das UVP-Gesetz. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Umweltauswirkungen eines Projekts berücksichtigt und bewertet werden, bevor es genehmigt wird. Das UVP-Gesetz ist somit ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Umweltschutzes.
Wann ist ein UVP-Verfahren notwendig?
Das UVP-Gesetz regelt die Verpflichtung zur Durchführung einer UVP und enthält eine Liste von Projekten, für die ein UVP-Verfahren durchgeführt werden muss. Diese Liste umfasst unter anderem:
- Straßen- und Eisenbahnprojekte
- Flughäfen und Häfen
- Kraftwerke und Energieerzeugungsanlagen
- Abfallentsorgungsanlagen
- Industrieanlagen
- Intensive Tierhaltungsanlagen
- Wasserkraftwerke
Eine UVP kann auch für Projekte erforderlich sein, die nicht ausdrücklich in der Liste genannt sind, wenn das Projekt aufgrund seiner Größe, seiner technischen Merkmale oder seiner Lage voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird.
Es ist die Aufgabe der zuständigen Behörde zu entscheiden, ob für ein bestimmtes Projekt ein UVP-Verfahren erforderlich ist oder nicht.